Neuigkeiten aus der Praxis Prenzlauer Berg:
wie in den Nachrichten angekündigt, werden die Hausarztpraxen ab dem 06.04.2021 mit Impfstoff gegen Covid-19 beliefert und können am Impfprogramm teilnehmen. Die Mengen an Impfstoff, die wir erhalten, ist jedoch weiterhin streng limitiert. Wir rechnen mit etwa 50 Dosen pro Woche.
Auch können wir noch nicht sicher sagen, welchen Impfstoff wir in den nächsten Wochen bekommen werden. Aktuell wissen wir, dass wir in der Woche vom 06.-09.04.21 (KW 14) und in der Woche vom 12.-16.04.21 (KW 15) zunächst Impfstoff von BioNTech/Pfizer erhalten werden.
Wir sind zudem verpflichtet, uns zunächst auch an die Priorisierungsempfehlungen gemäß der Impfverordnung zu halten. Wir werden die Patientinnen und Patienten mit der aus unserer Sicht höchsten Priorität in den nächsten Tagen kontaktieren und diesen einen Impftermin anbieten.
Alle anderen Patient*Innen bitten wir noch um einen Moment Geduld. Jedoch möchten wir PATIENTEN UNSERER PRAXIS die Möglichkeit geben, uns mitzuteilen, wenn jemand aus einem konkreten Grund sehr an einer bevorzugten Berücksichtigung zur Impfung interessiert ist. Dies heißt nicht, dass wir sofort oder zeitnah berücksichtigen können. Wir tun unser Bestes und melden uns, sobald wir eine Chance haben.
Patienten, die nicht hausärztlich in unserer Praxis betreut werden, können wir leider aktuell nicht berücksichtigen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt!
Bitte in diesem Fall eine email mit einer kurzen Begründung an:
impfung@praxis-prenzlauer-berg.de
UPDATE 10.04.2021:
Ich habe unzählige eMails erhalten. Ich hatte in der letzten Woche nur sehr begrenzte Mengen an Impfstoff. Diese Menge ist in der kommenden 15. KW noch einmal reduziert worden. Wir rechnen mit etwa 50 Dosen.
Für uns bedeutete dies über 50 zusätzliche Arzt-Termine. Ich hatte zusätzlich mit dem krankheitsbedingten Ausfall eines Arzthelfers bei gleichzeitigem Urlaub einer Helferin zu kämpfen, was dazu führte, dass ein Mitarbeiter den Job für drei machen und ich zahlreiche Aufgaben der Mitarbeiter übernehmen musste.
Ich bitte um Verständnis, dass ich - trotz 12-Stunden-Tagen - nicht alle eMails beantworten konnte. Ich werde mich melden, sobald ich eine Chance sehe.
Da ich auf nicht absehbare Zeit nur geringe Mengen an Impfstoff zur Verfügung haben werde, mit über 450 HIV-Patienten jedoch bereits ebensoviele priorisiert zu Impfende habe, zusätzlich dazu noch etliche priorisiert zu impfende Nicht-HIV-Patienten habe, werde ich keine Chance haben, auf absehbare Zeit Patienten zu impfen, die nicht hausärztlich in meiner Praxis behandelt werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausärzte oder an die Impf-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit 9028-2200 .
Mit den besten Grüßen
Tobias Glaunsinger
Liebe Patientinnen und Patienten,
jetzt ist es offiziell: Ab dem 01.04.2021 steht Ihnen/Euch mit
Matthias STRAUB
ein zweiter Facharzt für Allgemeinmedizin und Infektiologe zur Behandlung privat und gesetzlich Krankenversicherter zur Verfügung.
Herr Straub ist langjährig erfahren in der Behandlung HIV-Infizierter und AIDS-Erkrankter, er kennt sich zudem gut mit sexuell übertragenen Infektionen (STI) aus. Er wird zunächst Dienstag - Freitag Sprechstunden in der Praxis machen.
Durch die Verfügbarkeit eines zweiten Arztes ist es uns jetzt wieder möglich, hausärztliche Patienten zur Behandlung in unserer Praxis neu aufzunehmen. Gleichzeitig steigt die Verfügbarkeit von Terminen zur Testung auf und Behandlung von sexuell übertragenen Infektionen (STI) sowie zur Testung auf SARS-CoV-2-Antikörper.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Matthias und bin überzeugt, dass Ihnen/Euch mit ihm ein erfahrener und sehr gut ausgebildeter Hausarzt sowie ein sehr gut geschulter Infektiologe zur Verfügung steht.
Tobias Glaunsinger
Liebe Patientinnen und Patienten,
viele von Ihnen/Euch fragen mich, wann und wo sie sich gegen Covid-19 impfen lassen können.
Hierzu kann ich leider noch immer keine endgültige Aussage machen, will aber ein paar Infos teilen, die ich habe:
WANN?
Aktuell (24.03.2021) ist eine Impfung in Berlin nur mit einer schriftlichen Einladung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit möglich.
UPDATE 5.4.2021:
Menschen ab 60 Jahren können ab Apil 2021 auch ohne Einladung zur Impfung einen Termin zur Impfung mit dem AstraZeneca/Oxford-Impfstoff durch Anruf bei der Impf-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit 9028 2200 in Berlin vereinbaren.
Impfverordnung
Hier einige wichtige Auszüge aus den Kriterien für die Priorisierungsgruppen 1-3:
Gruppe 1: Höchste Priorität
- Personen ab 80 Jahren
- Bewohner und Personal von Pflegeeinrichtungen
- Personal mit sehr hohem Infektionsrisiko (Intensivstationen, Rettungsstellen…)
- Personal in Einrichtungen, in denen Höchstgefährdete behandelt werden (Onkologie, Transplantationsmedizin…)
- Personen ab 70 Jahren
- Menschen mit
- Organtransplantationen
- Demenz, geistiger Behinderung, schweren psychiatrischen Erkrankungen
- Tumor-/Krebs-Erkrankungen mit aktueller Behandlungsbedürftigkeit
- besonders schweren chronischen Lungenkrankheiten
- schlecht kontrollierter Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus mit HBA1c >7,5%)
- Leberzirrhose oder schwerer chronischer Lebererkrankung
- schwerer chronischer Nierenerkrankung
- schwerem Übergewicht (BMI >40)
- bis zu 2 enge Kontaktpersonen von Menschen ab 70 Jahren oder mit o.g. Erkrankungen
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen
- Polizei- und Ordnungskräfte
- Personen ab 60 Jahren
- Menschen mit
- Tumor-/Krebs-Erkrankungen in der Vergangenheit
- schweren Immundefekten oder HIV-Infektion
- Autoimmunerkrankungen oder rheumatologischen Erkrankungen
- Herzschwäche, schwere Herzrhythmusstörungen, Durchblutungsstörungen des Herzens,
schwerer Bluthochdruck - schweren neurologischen Erkrankungen und Schlaganfall
- Asthma bronchiale
- Colitis ulcerosa und Morbus Crohn
- Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus mit HBA1c <7,5%)
- Übergewicht (BMI>30)
- bis zu 2 enge Kontaktpersonen von Menschen ab 60 Jahren oder mit o.g. Erkrankungen
- Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
- Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen und Lehrkräfte
Die Kassenärztliche Vereinigung hat angekündigt, dass alle gesetzlich Krankenversicherten ab 18 Jahren die zur Priorisierungsgruppe 2 und 3 gehören, automatisch - OHNE VORLAGE EINES ATTESTS - bis Ende April eine schriftliche Einladung zur Impfung erhalten. Gesetzlich Versicherte benötigen also KEIN Attest!
Privat Krankenversicherte werden von der Kassenärztlichen Vereinigung NICHT eingeladen und sollten sich nach Auskunft der Senatsverwaltung für Gesundheit an die Impf-Hotline unter der Telefonnummer 9028 2200 wenden.
Nach Einreichung eines Attests über die Zugehörigkeit zur Priorisierungsgruppe 2/3 erhalten sie dann von der Impf-Hotline einen Code zur Vereinbarung eines Impf-Termins.
Das Attest können Sie unter glaunsinger@praxis-prenzlauer-berg.de von mir erhalten.
WO?
Impfzentren
Arztpraxen
UPDATE 05.04.2021:
Ab dem Abend de 06.04.21 werden wir in der Praxis eine streng limitierte Menge von etwa 50 Dosen Covid-19-Impfstoff pro Woche zur Verfügung haben. In den ersten beiden Wochen wird es sich um den mRNA-Impfstoff der Firma BioNTech handeln. Wie es danach mit der Beleiefrung weitergeht, können wir mangels vorliegender Informationen noch nicht absehen.
Auch die in der Praxis verfügbaren Impfdosen müssen bis aus Weiteres streng nach den Vorgaben der Priorisierung gemäß der Impf-Verordnung erfolgen. Wir werden Patientinnen und Patienten, die nach unserer Ansicht die höchste Priorität haben, kontaktieren und zur Impfung einladen.
WOMIT?
Impfstoffe
Stand heute (10.03.2021) sind in Deutschland drei Impfstoffe zugelassen:
- Die Vakzinen der Firma BioNTech/Pfizer und Moderna basieren auf einer erstmals im Rahmen von Impfungen beim Menschen eingesetzten, relativ neuen Technologie: der mRNA-Technologie
- Die von der Universität Oxford entwickelte und von der Firma AstraZeneca hergestellte Vakzine basiert auf einer ebenfalls sehr neuen Impftechnologie, der Vektorimpfung. Im Gegensatz zur mRNA-Technologie gibt es bereits zugelassene Impfstoffe gegen das Ebola- und das Dengue-Virus auf Basis der Vektorimpfstoff-Technologie.
Wirkungsweise
Man könnte vermutlich auch einfach mit dem Spike-Protein impfen. Da die Produktion großer Mengen dieses Spike-Proteins in Bioreaktoren jedoch sehr aufwändig ist, bräuchte man sehr (zu) lange, bis man ausreichend Impfstoff auf Basis dieses Spike-Proteins zur Verfügung stellen könnte. Die Wissenschaftler haben sich deshalb Wege einfallen lassen, wie man die körpereigenen Zellen zur Produktion dieses (für den Menschen unschädlichen) Spike-Proteins bringen kann. In allen bisher zugelassenen Impfstoffen (mRNA- und Vektor-Impfstoff) wird nicht das Spike-Protein selbst, sondern der Bauplan für das Spike-Protein in die körpereigenen Zellen gebracht.
Im Fall eines mRNA-Impfstoffs wird der unmittelbare Bauplan in Form einer messenger RNA (mRNA) verabreicht, anhand dessen die Ribosomen (die „Proteinbäckereien“) in den Zellen direkt mit der Produktion von Spike-Protein beginnen können. Bei einem Vektorimpfstoff wird noch ein Schritt früher angesetzt: Mittels eines für den Menschen ungefährlichen Virus (Vektor) wird der Bauplan für das Spike-Protein in Form einer DNA in die Körperzellen eingebracht. Die Körperzellen bilden dann ausgehend von dieser DNA eine mRNA, die dann wiederum – wie bei den mRNA-Impfstoffen – als Bauplan für die Produktion von Spike-Protein in den Ribosomen der Zelle dient. Eine gute Darstellung, wie dies abläuft, finden Sie HIER.
WIRKSAMKEIT
Was heißt „Wirksamkeit“?
Die AstraZeneca/Oxford-Vakzine erreichte in den verschiedenen Unterstudien Schutzraten zwischen 62,1% und 90,0%. Im Mittel kann man von einer Schutzrate in der Größenordnung von 70,4% ausgehen. Bereits in den Zulassungsstudien wurde jedoch deutlich, dass die Immunantwort – also die Schutzwirkung – beim Vektorimpfstoff von AstraZeneca/Oxford „nachreift“, also zunächst immer besser wird, je länger die erste Impfung zurückliegt und je größer der Zeitraum zwischen erster und zweiter Impfung ist. Hierin liegt auch die jetzige Empfehlung begründet, den gemäß Zulassung maximal möglichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von 12 Wochen auszunutzen.
UPDATE 05.04.2021:
Neuere Auswertungen der Zulassungsstudien sowie aus Anwendungsstudien für den Vektor-Impfstoff der Firma AstraZeneca zeigen, dass
- die Wirksamkeit auch in der Altersgruppe der über 65-Jährigen sehr gut ist
- die Wirksamkeit zur Verhinderung einer Covid-19-Erkrankung nach nur einer Dosis des Vakzins ab dem 22. Tag nach Verabreichung bei etwa 78% liegt und für 90 Tage anhält
- die Wirksamkeit zur Verhinderung einer Covid-19-Erkrankung um so besser ist, wenn der Abstand zwischen der ersten und zweiten Impfung 8-12 Wochen (72,1%) statt 4-8 Wochen (50,4%) betrug: Längerer Abstand = bessere Wirksamkeit!
Was wirklich zählt
Aus großen Studien, die parallel zu den großen Impfprogrammen in Großbritannien und Israel durchgeführt wurden, erhalten wir jetzt die für mich wirklich wichtigen Informationen:
Nach Auswertung von über einer Million Impfungen in Schottland (wobei zunächst nur eine anstatt zwei Impfungen erfolgt sind) konnten die Krankenhausaufnahmen aufgrund von Covid-19 vier Wochen nach der ersten Impfung um 94% nach Impfung mit dem AstraZeneca/Oxford- Impfstoff und um 85% nach Impfung mit der BionTEch/Pfizer-Vakzine reduziert werden!
In diese Auswertung sind vor allem Impfungen bei Hochbetagten eingeflossen, da auch in Schottland zunächst die Alten geimpft wurden. Das ist phänomenal!
Während der Laufzeit dieser Untersuchung hat sich die „britische Mutation“ – auch als B1.1.7-Stamm bezeichnet – in Großbritannien massiv verbreitet. Trotzdem erwies sich auch die AstraZeneca/Oxford-Vakzine als hoch wirksam!
Apropos Mutationen
SICHERHEIT DER IMPFSTOFFE
Zu schnell entwickelt?
Zum einen entwickelt sich die Biotechnologie mit rasanter Geschwindigkeit weiter. Die Technologien zur mRNA-Impfung und zur Vektorimmunisierung sind neu, aber bereits über Jahre hinweg entwickelt und ausgereift worden. Die Firma BioNTech beispielsweise arbeitet seit 2008 auf der Basis der mRNA-Impftechnologie an Impfstoffen gegen Krebs. Zudem wird bereits seit Jahren an der Impfung gegen MERS, einen engen Verwandten des SARS-CoV-2 gearbeitet, die ebenfalls auf der Vektorimpfstoff-Technologie beruht.
Ein Teil der Antwort ist also: Moderne Technologien machen es schneller möglich.
Endgültige Entscheidungen zur Zulassung erfolgten jedoch erst, nachdem alle Daten in ausreichender Qualität vorgelegen haben. Deshalb dauerte die Erteilung einer regulären Zulassung für die Impfstoffe von BioNTech, Moderna und AstraZeneca/Oxford in der EU auch länger als die vorläufigen/eingeschränkten Zulassungen in Israel oder Großbritannien.
Die medizinische Fachwelt hat zu Recht aufgeschrien, als Russland seinen Sputnik V-Impfstoff im August 2020 auf Basis einer Phase II-Studie mit lediglich 76 (!) Probanden zugelassen hat. Diese Entscheidung galt den hiesigen Zulassungsbehörden als Verstoß gegen internationale Mindeststandards in der Arzneimittelzulassung und als gefährliches Experiment am Menschen. Die amerikanische und die europäische Zulassungsbehörde hat zwar weitgehende Kooperation signalisiert, aber von Anfang an klar gemacht, dass es keine Kompromisse bei den Prüfstandards zur Zulassung der Impfstoffe geben werde.
Zweiter Teil der Antwort ist also: Schnellere – jedoch genauso gründliche – Zulassungsverfahren machen es schneller möglich.
Ein dritter Teil der Antwort ist also: Mit viel Geld und vielen gleichzeitig tüftelnden Wissenschaftlern kann man schneller ein Ziel erreichen.
Die Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2 lief entschieden besser, als die meisten Wissenschaftler zu hoffen gewagt hätten. Kaum einer der namhaften Impfstoffforscher und Infektiologen hätte gehofft, einen Impfstoff entwickeln zu können, der mehr als 70% Schutzwirkung erzielt. Impfstoffe gegen Grippe – den anderen bedeutsamen und gefährlichen viralen Erreger schwerster Atemwegsinfektionen – erzielen trotz jahrelanger Erfahrungen meist nicht mehr als 50-70% Schutzwirkung. Die amerikanische Zulassungsbehörde FDA hatte in 2020 geäußert, man wäre bereit, einen Covid-19-Impfstoff zuzulassen, der 50% wirksam ist. Niemand hatte auf eine Wirksamkeit über 70% oder gar über 90% zu hoffen gewagt.
Der letzte Teil der Antwort lautet also: Das Virus scheint ein „dankbarer Gegner“ für Impfstoffe zu sein und wir scheinen seinen verwundbaren Punkt schnell gefunden zu haben.
Unzureichend getestet?
- Der BionTECH/Pfizer-Impfstoff (Handelsname „Comirnaty®“) ist an 43.448 Probanden getestet worden.
- Für den AstraZeneca/Oxford-Impfstoff wurden – und werden – 23.848 Probanden in Phase-III-Studien getestet
- Der Moderna-Impfstoff wurde an 30.420 Probanden in Phase III geprüft
Nebenwirkungen - Erfahrungen aus der Praxis
UPDATE 05.04.2021:
In der Zwischenzeit ist durch eine sehr genaue Erfassung von klinischen Ereignissen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Covid-19-Impfung aufgefallen, dass es SELTEN zu einer Sonderform von Blutgerinnseln (Thrombosen) in den Gehirnvenen (Sinus) einiger weniger Geimpfter, die den Vektorimpfstoff von AstraZeneca/Oxford erhalten haben, kam.
Diese Sinusvenenthrombosen traten meist 4-16 Tage nach der Impfung auf und waren nach einer Impfung mit dem AstraZeneca/Oxford-Vakzin statistisch häufiger aufgetreten, als sie spontan zu erwarten gewesen wären. In 29 von 31 Fällen betraf dies Frauen im Alter von 20-63 Jahren. Zwei Männer im Alter von 36 und 57 Jahren waren ebenfalls betroffen. Bisher sind 9 Menschen in Deutschland hieran gestorben.
Ob und wieviele dieser Fälle ursächlich auf die Impfung mit dem AstraZeneca/Oxford-Impfstoff zurückzuführen sind, kann aktuell noch nicht sicher gesagt werden. Gerinnungsspezialisten sehen jedoch starke Ähnlichkeiten mit einer seit langem bekannten Nebenwirkung des Einsatzes von Heparin. Dieser - täglich millionenfach in der Medizin eingesetzte (!) - Gerinnungshemmer kann in seltenen Fällen eine Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II auslösen, die dem hier beschriebenen Phänomen der Thrombosen mit begleitendem Abfall der Thrombozyten (Blutplättchen) im Blut sehr stark ähnelt. In beiden Fällen lassen sich Autoantikörper gegen Plättchenfaktor IV nachweisen, die im Rahmen der Heparin-Behandlung - bzw. mutmaßlich auch in einigen Fällen der Impfung mit dem AstraZeneca/Oxford-Vakzin - ausgelöst werden. Es handelt sich um eine schwere, jedoch potenziell behandelbare Komplikation, die tagtäglich im Rahmen unzähliger Heparin-Behandlungen bei Millionen von Menschen in Kauf genommen wird.
Experten der Europäischen Arzneimittelbehörde und der Ständigen Impfkommission in Deutschland sind sich nicht vollständig einig in ihrer Bewertung, ob und in welchem Maß der Impfstoff von AstraZeneca/Oxford für die Auslösung dieser SELTENEN (1:100.000 Impfungen) Komplikationen verantwortlich ist. Nach Abwägung des Nutzens und der (zumindest theoretisch möglichen) Risiken, ist jedoch die Entscheidung getroffen worden, den AstraZeneca/Oxford-Impfstoff zunächst bevorzugt an Menschen über 60 Jahren zu verimpfen. In dieser Altersgruppe sind bisher keine Fälle gehäufter Sinusvenenthrombosen aufgetreten.
Häufige Nebenwirkungen
Fakt ist, dass es nach Impfungen zu Reaktionen an der Impfstelle (meist Schmerz, Schwellung etc.) sowie im gesamten Körper (oft Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Müdigkeit, zuweilen Fieber etc.) kommen kann. Diese Reaktionen sind Ausdruck der Immunantwort, also exakt der Reaktion, die vom Immunsystem als Antwort auf die Impfung gewünscht ist. Das Immunsystem „denkt“, dass ein Krankheitserreger im Körper ist und „bekämpft“ diesen. Hierbei werden die gleichen Botenstoffe des Immunsystems freigesetzt, die auch im Rahmen der Auseinandersetzung mit einem Krankheitserreger freigesetzt werden (Zytokine u.a.). Diese Zytokine werden auch nach Impfungen gebildet und sind Teil der (gewünschten!) Immunreaktion. Man könnte auch sagen, es ist ein „gutes Zeichen“, wenn man etwas merkt…
Konkret können folgende Nebenwirkungen gehäuft auftreten:
Lokalreaktionen an der Impfstelle
AstraZeneca/Oxford 1./2. Injektion |
BioNTech/Pfizer 1./2. Injektion |
|
Schmerzen | / 20% | 83% / 78% |
Überempfindlichkeit | 50% / 50% |
Allgemeinreaktionen im Körper
AstraZeneca/Oxford 1./2. Injektion |
BioNTech/Pfizer 1./2. Injektion |
||
Kopfschmerz |
70% / 30%
|
52%
|
|
Frösteln | 60% / 20% |
33% / 58%
|
|
Muskelschmerzen |
60% / 20%
|
60%
|
|
Fiebergefühl | 50% / 20% | ||
Fieber |
40% / <5%
|
8,3% / 17% | |
Müdigkeit | 20% / 30% |
42% / 75%
|
|
Gelenkschmerz | 20% / <5% |
25%
|
|
Übelkeit | 30% / 10% |
Bei den mRNA-Impfstoffen (BioNTech/Pfizer und Moderna) treten solche grippeartigen Nebenwirkungen öfter nach der zweiten Impfung auf.
Dies ist gut im folgenden Diagramm aus einer der Entwicklungsstudien für den BioNTech-Impfstoff zu sehen:
Jeweils links die Nebenwirkungen nach der ERSTEN und rechts die Nebenwirkungen nach der ZWEITEN Injektion. Im jetzt verwendeten Impfstoff wird die 30µg-Konzentration genutzt.

Beim AstraZeneca/Oxford-Impfstoff häufiger nach der ersten Gabe.
Ebenfalls hier dargestellt die Nebenwirkungen nach der ERSTEN Injektion oben und nach der ZWEITEN Injektion in der Reihe unten.

Jüngere haben im Allgemeinen stärkere Nebenwirkungen als Ältere.
Impfung nach Covid-19: Sinnvoll und sicher?

Zudem wird aktuell empfohlen, dass Menschen, die eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben, zunächst nur eine Impfdosis erhalten sollten, weil bei ihnen nach nur einer Impfung die gleiche Menge von Antikörpern im Blut nachweisbar ist, wie bei zweifach Geimpften, die kein Covid-19 hatten.
Weitere Informationen…
Kassenärztliche Vereinigung BerlinSenatsverwaltung für Gesundheit Berlin
Impfdashboard.de
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO
Fragen und Antworten-Seite der STIKO zur Covid-19-Impfung
Impfseite des Gesundheitsministeriums
Liebe Patientinnen und Patienten, wir warten alle auf den Startschuss für die Impfungen in der Praxis.
Das gesamte Praxisteam hatte bereits das Privileg, schon ein- oder zweimal geimpft worden zu sein oder in den nächsten Tagen einen Termin zur Impfung zu haben. Wir können also aus Erfahrung berichten.
Sobald es konkrete Neuigkeiten gibt, werde ich über den Newsletter und hier auf der Website berichten.
Bis dahin: Bitte passen Sie / passt noch etwas auf sich / auf Euch auf! Wir sind leider noch nicht durch! Aktuell steigen die Zahlen wieder bedrohlich an. Grund ist die Ausbreitung der "britischen" Mutation, die sich schneller verbreiten kann und zu schwereren Verläufen führt!
Tobias Glaunsinger
Liebe Patient*Innen,
mit der Unterstützung durch einen weiteren Arzt und nach dem Eintreffen lang erwarteter Laborreagenzien können wir Ihnen ab Februar ein breiteres Spektrum an Tests auf das SARS-Coronavirus-2 anbieten.
Die im Folgenden beschriebenen Tests sind bei einer vorliegenden medizinischen Indikation auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem Einsendelabor durchführbar. Dies jedoch aktuell nur bei Patienten, die bereits hausärztlich in Behandlung unserer Praxis sind. Bisher nicht hausärztlich behandelte Patienten können erst ab April 2021 neu aufgenommen werden. Zu den medizinischen Indikationen für einen PCR-Test auf SARS-CoV-2 siehe HIER.
Sollten Sie einen Test für private oder berufliche Reisen oder Aktivitäten, für den Besuch in einem Pflegeheim oder aus persönlichem Interesse benötigen, so werden die Untersuchungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. In diesem Fall sind die Kosten für den Test von Ihnen selbst zu tragen.
Privat Versicherten und Selbstzahlern stellen wir neben den Kosten für die reine Laboruntersuchung auch Gebühren für die ärztliche Beratung, die Abstrich- oder Blutentnahme und eine Hygiene-Pauschale in Rechnung. Gesetzlich Versicherten bieten wir an, die Kosten für die ärztliche Beratung und die Blutentnahme mit den Krankenkassen abzurechnen und ihnen nur die reinen Laborkosten in Rechnung zu stellen.
Da unser neuer ärztlicher Kollege zunächst rein privatärztlich tätig ist und keine Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen darf, stehen im Februar und März vorübergehend deutlich mehr Termine für privat Versicherte und Selbstzahler zur Verfügung. Voraussichtlich ab April wird Herr Straub dann auch gesetzlich Versicherte behandeln dürfen.
Selbstzahler = Nicht Versicherte oder gesetzlich Versicherte, die alle Kosten selbst zu tragen bereit sind.
Folgende Tests bieten wir Ihnen ab Februar 2021 in unserer Praxis an:
ANTIKÖRPER-Test
Zu den Details um den Test siehe HIER.
Privat Versicherte und Selbstzahler: Kosten 41,44€
Termin Antikörper-Test HIER buchen.
ANTIGEN-Test
Dieser Test aus einem Nasen-Rachen-Abstrich weist Eiweiße des Virus - und damit das Virus selbst - nach.Vorteile des Tests: Schnelles Ergebnis in 15 min und sehr kostengünstig.
Nachteil: Testergebnisse sind nur 24 Stunden lang gültig, da frühe Infektionen mit starkem Anstieg der Viruskonzentration nicht sicher erfasst werden.
Zu den Details um den Test siehe HIER.
Privat Versicherte und Selbstzahler: Kosten 33,19€
Termin Antigen-Test HIER buchen.
PCR-Test
Privat Versicherte und Selbstzahler: Kosten 115,52€
Termin PCR-Test HIER buchen.
Für alle Befunde erhalten Sie einen schriftlichen Befund - meist am gleichen Tag.
Tobias Glaunsinger
Liebe Patient*Innen,
unser Online-Terminbuchungssystem bietet jetzt eine lang ersehnte neue Funktion an:
Wenn Sie einen Termin buchen und gern eine Information hätten, falls ein früherer Termin verfügbar wird, so können Sie ab sofort die Funktion Nachrückerliste nutzen.
Bitte setzen Sie bei der Terminbuchung einfach einen Haken unten links bei:
Bitte informieren Sie mich, sobald ein früherer Termin verfügbar ist.
Sobald Ihr gewünschter Termin früher verfügbar ist, erhalten Sie eine eMail und können den angebotenen früheren Termin wählen.
Tobias Glaunsinger & Team
hier einige Hinweise zu häufig gestellten Fragen:
Die medizinischen Labore kommen bezüglich der Coronavirus-Tests zunehmend an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Der PCR-Test ist ein technisch sehr aufwändiger, arbeits-, material- und kostenintensiver Test.
Um die vorhandenen Kapazitäten gezielt nutzen zu können, hat das Robert-Koch-Institut im November 2020 neue Kriterien veröffentlicht, welche Gruppen von Menschen mit Symptomen getestet werden sollten, und wer nicht.
Getestet werden sollten Patienten mit Symptomen eines Atemwegs-Infekts, wenn:
- SCHWERE Erkrankungen vorliegen
- akut aufgetretene Störungen des GERUCHS-Sinns bestehen
- Symptome nach einem engem Kontakt mit einem Covid-19-Erkrankten auftreten
- folgende zusätzliche Kriterien bestehen:
- Pat. hatte ein sehr hohes Infektionsrisiko
- Pat. hätte Infektion an viele Andere weitergeben können
Sie können mir bei der Einschätzung der Dringlichkeit eines Tests helfen, wenn Sie mir bei Erkältungsbeschwerden diesen Fragebogen ausfüllen und per email zurücksenden.
Menschen mit leichten Symptomen ohne Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, für die o.g. Kriterien nicht zutreffen.
In diesem Fall ist jedoch eine Coronavirus-Infektion nicht auszuschließen! Es sollte deshalb eine umgehende Isolation zu Hause für 7 Tage stattfinden!
Hierfür sind seit November auch wieder Krankschreibungen nach einer
Video-Konsultation, notfalls nach einem Telefonat mit dem Arzt möglich.
Coronavirus-Test ohne Symptome: WANN?:
Ein Test bei Menschen ohne Symptome sollte nur sehr eingeschränkt erfolgen. Bitte beachten Sie die Hinweise oben zur stark angespannten Situation in den Labors.
Prinzipiell empfohlen - und die Kosten übernommen werden - bei Menschen ohne Symptome, wenn
- die Corona Warn-App einen Risikokontakt innerhalb der letzten 10 Tage angezeigt hat
- es in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer Arztpraxis zu einem Ausbruch gekommen ist.
Seit dem 8.11.2020 ist ein Test bei Reiserückkehrern erst 5 Tage nach Rückkehr möglich. Einreisende sind bis dahin verpflichtet, sich unmittelbar nach der Rückkehr für 10 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und sich bei den Gesundheitsbehörden anzumelden.
Tests für Reiserückkehrer kann ich aus Kapazitätsgründen NICHT anbieten. Bitte wenden Sie sich ggf. an eine dieser Praxen.
Tests für Reisende, die zur Einreise in ein anderes Land ein negatives Testergebnis vorlegen müssen, kann ich in der Regel NICHT anbieten.
Erkältung - Was jetzt?
Wenn Sie Erkältungsbeschwerden (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf-und Gliederschmerzen, Fieber...) haben UND in meiner HAUSÄRZTLICHEN Betreuung sind, empfehle ich folgendes Vorgehen:
KOMMEN SIE bitte NICHT UNANGEMELDET IN DIE PRAXIS!
Wir kümmern uns gern um Sie! In einer Extra-Infektsprechstunde.
Hierfür bekommen Sie ggf. kurzfristig einen Termin von uns.
Buchen Sie sich gern einen VIDEO-Akut-Termin.
Bei diesem Termin können wir kurz klären, ob eine weitere Untersuchung - ggf. ein "Corona-Test" nötig ist, oder ob eine Krankschreibung reicht.
Senden Sie mir bitte diesen Fragebogen ausgefüllt per email zu.
Mithilfe dieser Informationen kann ich gut einschätzen, ob eine Testung nötig ist.
Zum Ausfüllen muss der Fragebogen nicht ausgedruckt werden. Die Ausfüll-Funktion eines PDF-Viewers (z.B. Acrobat Reader) reicht völlig.
Sollten Sie beides nicht wünschen, können Sie uns auch gern anrufen (44 03 99 72) oder uns eine eMail schicken: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de
Patient*Innen, die nicht hausärztlich bei uns betreut werden, wenden sich bitet an Ihren Hausarzt! Sollten Sie keinen Hausarzt haben, so wenden Sie sich bitte bei der Sorge, an Covid-19 erkrankt zu sein, an eine Covid-19-Praxis.
Wenn Sie eine Warnung über die Corona Warn-App erhalten haben UND in regelmäßiger HAUSÄRZTLICHER Behandlung bei mir sind, dann:
KOMMEN SIE bitte NICHT UNANGEMELDET IN DIE PRAXIS!
Wir kümmern uns gern um Sie! In einer Extra-Infektsprechstunde.
Hierfür bekommen Sie ggf. kurzfristig einen Termin von uns.
Buchen Sie sich gern einen VIDEO-Akut-Termin.
Bei diesem Termin können wir kurz klären, ob eine weitere Untersuchung - ggf. ein "Corona-Test" nötig ist.
Senden Sie mir bitte diesen Fragebogen ausgefüllt per email zu.
Mithilfe dieser Informationen kann ich gut einschätzen, ob eine Testung nötig ist.
Zum Ausfüllen muss der Fragebogen nicht ausgedruckt werden. Die Ausfüll-Funktion eines PDF-Viewers (z.B. Acrobat Reader) reicht völlig.
Sollten Sie beides nicht wünschen, können Sie uns auch gern anrufen (44 03 99 72) oder uns eine eMail schicken: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de
Wenn Sie Kontakt zu einem/einer an Covid-19 Erkrankten hatten UND sich in meiner HAUSÄRZTLICHEN Behandlung befinden, dann:
Senden Sie mir bitte diesen Fragebogen ausgefüllt per email zu.
Mithilfe dieser Informationen kann ich gut einschätzen, ob eine Testung nötig ist.Zum Ausfüllen muss der Fragebogen nicht ausgedruckt werden. Die Ausfüll-Funktion eines PDF-Viewers (z.B. Acrobat Reader) reicht völlig.
Sollten Sie beides nicht wünschen, können Sie uns auch gern anrufen (44 03 99 72) oder uns eine eMail schicken: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de
Quarantäneregeln der Bezirke - Allgemeinverfügungen
Da die Berliner Gesundheitsämter bereits seit Mitte Oktober große Probleme haben, Infizierte und deren Kontaktpersonen zu kontaktieren und ihnen persönlich Quarantäneauflagen zu machen, haben die Berliner Bezirke Allgemeinverfügungen veröffentlicht.
Hierin ist kurz gesagt beschrieben, dass
- alle Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung (Test ist erfolgt, Ergebnis steht noch aus)
- alle Personen mit engem Kontakt zu einem Covid-19-Infizierten
verpflichtet sind, sich in die Heimisolation zu begeben und Kontakt zu ihrem zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Tobias Glaunsinger
Liebe Patientinnen und Patienten, Sonntag, 11.10.20
nach der sommerlichen Entspannung hat uns die Coronavirus-Pandemie mit Wucht wieder eingeholt. Spätestens jetzt sollte Jedem klar sein, dass die Gefahr einer zweiten Welle der Infektion real besteht. Diese wird durch die sinkenden Außentemperaturen gefördert.
Ich habe mehrfach klar gemacht, dass ich keinen Zweifel an der Gefährlichkeit dieses Virus für bestimmte Gruppen der Bevölkerung habe. Auch für einen Teil meiner Patientinnen und Patienten.
Auch wenn auch ich für meine Schutzmaßnahmen - die größtenteils auch gesetzlich vorgegeben sind - bereits von Patienten beschimpft und meine Praxis von diesen wutentbrannt verlassen wurde, werde ich diese im Interesse ALLER Patienten weiter konsequent durchsetzen. In Anpassung an die zunehmend schlechtere Möglichkeit, die Innenräume zu lüften, werde ich diese jetzt - mit dem erneuten Aufflammen der Infektionsaktivität - zudem weiter verstärken.
Ich möchte, dass Ihr/Euer Besuch in meiner Praxis so sicher wie möglich ist!
Für Sie/Euch und für mein Team und mich.
Ich werde hier zunächst ein paar verbindliche Regeln aufzählen, die ich im unteren Teil des Textes begründen werde:
VERBINDLICHE REGELN für ALLE Patient*Innen:
Ohne vorherige Absprache eines solchen "Infekt-Termins" ist der Zutritt zu den Praxisräumen - auch bei Blutentnahme- oder Normalterminen - VERBOTEN.
Bei entsprechenden Beschwerden bitte gern einen VIDEO-AKUT-Termin vereinbaren. Hierbei können wir klären, ob eine Untersuchung nötig oder/und ob eine alleinige Krankschreibung per Post möglich ist. Alternativ bitte vorherige Absprache via eMail: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de
oder unter Tel: 44039972
An der Eingangstür befindet sich ein Schild mit einer Klingel, die - bei den o.g. Beschwerden (!) - in jedem Fall (auch bei einem Infekt-Termin) zu nutzen ist. Wir empfangen Sie/Euch dann an der Tür und geleiten Sie/Euch in einen getrennten Bereich der Praxis.
sind verpflichtet, uns dies im Vorfeld eines Besuchs in der Praxis mitzuteilen.
Bei entsprechenden Konstellationen bitte gern einen VIDEO-AKUT-Termin vereinbaren. Alternativ bitte vorherige Absprache via eMail: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de oder unter Tel: 44039972
Wir behalten uns vor, etwaige "Ausnahme-Atteste" auf ihren medizinischen Gehalt hin zu prüfen. Patient*Innen ohne Mund-Nasen-Bedeckung werden zum Schutz anderer Patient*Innen in jedem Fall abseits des Wartebereiches in der Praxis platziert.
HÄNDE-DESINFEKTION
Jeder Patient ist angehalten, sich beim Eintritt in die Praxis die Hände zu desinfizieren.
- Bitte kommen Sie/kommt erst kurz VOR Ihrem/Eurem Termin in die Praxis. Wir behalten uns vor, verspätet erscheinenden Patient*Innen ggf. einen neuen Termin zu geben.
- Rezeptwünsche bitte im Vorfeld unter eMail: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de mitteilen. Wir können dann die Rezepte vorbereiten und Ihnen/Euch schnell am Empfang aushändigen - ohne unnötiges Warten auf die nötige Arzt-Unterschrift.
- Begleitpersonen (Ausnahme bei Pflegebedürftigen/Betreuten) ist das Warten in den Praxisräumen nicht gestattet.
Diese sind prinzipiell mit jedem smartphone, tablet oder Notebook/PC mit Mikrofon, Lautsprecher und Kamera möglich. Nach dem Wechsel der plattform ist die Einwahl noch einfacher. Eine Anleitung finden/t Sie/Ihr HIER.
Folgende Termine bieten wir Ihnen in Form einer Video-Sprechstunde an:
Normal-Termin per VIDEO
Dieser Termin ist zum Beispiel für die Besprechung von Laborbefunden im Rahmen regelmäßiger Blutkontrollen bei chronischen Erkrankungen gut geeignet.
AKUT-Termin per VIDEO
Dieser KURZ-Termin (5min) ist gut geeignet, um im Fall von akuten Beschwerden vorab zu klären, ob eine körperliche Untersuchung vor Ort in der Praxis nötig ist und wann diese stattfinden kann.
WARUM das alles?
Unser Hygiene-Konzept erklärt:
1. (Potenziell) Infizierte von potenziell gefährdeten Patienten trennen
Hierfür ist es zunächst ganz wichtig, dass Patient*Innen mit verdächtigen Symptomen und nach potenziellen Infektionssituationen nicht während der üblichen Standard-Termine in der Praxis erscheinen. Selbstverständlich kümmern wir uns weiter gern um Sie: Jedoch in einer getrennten Infekt-Sprechstunde, außerhalb unserer Standard-Sprechzeiten.
Diese Infekt-Termine werden in einem separaten Raum nach der regulären Sprechstunde durchgeführt. Bei diesen Terminen besteht die Möglichkeit - so ein Verdacht besteht - einen Abstrich auf SARS-CoV-2 zu machen.
Diese Termine stellen für mich ein Infektionsrisiko dar, weshalb ich Schutzkleidung tragen werde. Das ist anstrengend, ermüdend und sehr materialintensiv, weshalb ich die Anzahl dieser Termine auf ein nötiges Mindestmaß begrenzen möchte. Die Infekt-Termine sind nicht von Patient*Innen online selbst buchbar, sondern werden von den Praxis-Mitarbeitern vergeben. Voraussetzung ist eine vorherige Kontaktaufnahme der Patienten mit Symptomen zur Praxis.
Wir empfehlen hierfür die Buchung eines VIDEO-Akut-Termins durch den/die Patienten/in. Bei diesem Termin kann kurz abgeklärt werden, ob eine körperliche Untersuchung - ggf. mit Abstrich - nötig, oder ob eine Krankschreibung per Post möglich ist.
Alternativ können sich Patient*Innen mit Symptomen auch per eMail (praxis@praxis-prenzlauer-berg.de) oder Telefon (44 03 99 72) anmelden.
Gleiches gilt für Patient*Innen, bei denen
- innerhalb der letzten 10 Tage ein Abstrich-Test auf das SARS-Coronavirus-2 positiv war oder die
- innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einem/r SARS-Coronavirus-2-Infizierten hatten: KEIN unangemeldeter Zutritt in die Praxis! Unbedingt vorherige Anmeldung!
Patient*Innen, die dennoch mit Symptomen eines grippalen Infekts (Husten, Schnupfen, Fieber, Kopf-/Gliederschmerzen und/oder Geruchs-/Geschmacksverlust) in der Praxis erscheinen, ist der ZUTRITT VERBOTEN!
Gleiches gilt für Patient*Innen, die einen Termin zur Infekt-Sprechstunde haben: KEIN EIGENSTÄNDIGER ZUTRITT ZUR PRAXIS!
An der Praxistür weist ein großes Schild noch einmal darauf hin:

Auf dem Schild ist ein Klingelknopf angebracht. Nach dem Klingeln werden Sie/werdet Ihr von unseren Mitarbeitern an der Eingangstür abgeholt und in das Untersuchungszimmer geleitet.
Der Klingelknopf ist NUR BEI SYMPTOMEN oder nach Risikokontakten zu betätigen. Patient*Innen mit Standard-Terminen ohne Symptome kommen bitte OHNE zu klingeln in die Praxis.
Sämtliche Praxis-Mitarbeiter sind verpflichtet, jegliche bei ihnen auftretende Symptome eines grippalen Infekts sowie Kontakte zu positiv Getesteten im privaten Umfeld umgehend der Praxisleitung zu melden. In diesen Fällen stehen sofort verfügbare PCR- und Antigen-Tests zum schnellen Ausschluss einer SARS-CoV-2-Infektion zur Verfügung und werden niedrigschwellig eingesetzt.
2. Gefahr der Übertragung über Tröpfchen oder Aerosole minimieren
Masken, welche den Mund und die Nase (!) bedecken, können das Aus- und Einatmen von Tröpfchen und Aerosolen verringern. Alle Patient*Innen sind deshalb verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts in der Praxis eine Bedeckung von Mund und Nase (!) zu tragen.
Atemschutzmasken sollten dabei möglichst ohne Ausatemventil versehen sein, da dieses zu einer ungefilterten Freisetzung der Ausatemluft in die Umgebung führt.
Alle Mitarbeiter*Innen mit direktem Kontakt zu Patienten (Labor) tragen FFP-2-Masken, um bestmöglich vor einer aerogenen Ansteckung geschützt zu sein. Mitarbeiter*Innen, die nicht direkt mit Patienten in Kontakt kommen (Anmeldung), tragen einen chirurgischen Mund-Nasen-Schutz.
Sämtliche Praxisräume werden - so es die Außentemperaturen zulassen - möglichst intensiv gelüftet. Hierdurch werden die Aerosole maximal verdünnt und das Risiko einer Virus-Übertragung durch die Luft minimiert.
Um insbesondere bei kalter Witterung, die eine kontinuierliche Lüftung nicht zulässt, die Luftqualität zu überwachen, sind im Sprechzimmer, im Labor und im Wartezimmer CO2-Messgeräte installiert worden.



Diese Messgeräte erfassen - auch optisch in Form einer Ampel - die Luftqualität. Spätestens beim Überschreiten von 1.000 ppm CO2 in der Raumluft springt die Ampel auf ROT und eine Lüftung sollte dringend erfolgen. Meine Mitarbeiter und ich werden diese Meßgeräte beachten und eine rechtzeitige Lüftung veranlassen.
Zudem wurde für das Wartezimmer ein HEPA-Luftfilter angeschafft. Dieses Gerät filtert die Raumluft und entfernt kleine Partikel bis hin zu Viren aus der Raumluft. Das Gerät ist mit Sensoren ausgestattet, erfasst dadurch die Belastung der Luft und passt seine Lüftungsintensität daran an.

3. Gefahr der Übertragung über Oberflächen minimieren
Aus diesem Grund wird aus sämtliches Händeschütteln verzichtet. Wir empfangen Sie/Euch mit einem Lächeln.
Am Eingang sowie auf den Toiletten - und selbstverständlich in allen Behandlungszimmern - stehen Desinfektionsmittelspender für die Händedesinfektion bereit.
Jede/r Patient/in wird gebeten, sich beim Eintritt in die Praxis die Hände zu desinfizieren.
Sämtliche Türklinken, Stühle und Untersuchungsliegen werden täglich - spätestens nach jeder Sprechstunde - mit einem Flächendesinfektionsmittel gereinigt.
4. Besonders gefährdete Patienten besonders schützen
Dies betrifft insbesondere
- Patienten mit
- schlecht kontrolliertem Bluthochdruck
- Durchblutungsstörungen des Herzens / Herzinfarkten
- Herzschwäche (Herzinfuffizienz)
- chronischen Lungenerkrankungen wie schwerer COPD und
schlecht kontrolliertem Asthma bronchiale
- schlecht kontrolliertem Diabetes mellitus
- schweren Nieren- und Lebererkrankungen (Leberzirrhose etc.)
- stark eingeschränkter Immunfunktion (unbehandelte HIV-Infektion mit unter 200
Helferzellen, Einnahme immunsupprimierender Medikamente...)
- starkem Übergewicht
Wir werden Patient*Innen mit entsprechenden Risikofaktoren für einen besonders schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung deshalb noch einmal gesondert schützen, indem wir Ihnen/Euch gesonderte Wartebereiche - abseits der anderen wartenden Patienten - zuweisen. Wir bitten darum, dies als bestmögliche Fürsorge für Ihre/Eure Gesundheit zu verstehen und nicht als Ausgrenzung.
5. Anzahl von Kontakten reduzieren
Ich ermuntere meine Patienten explizit dazu, das Angebot an VIDEO-Sprechstunden zu nutzen. Hierdurch sind kontaktfreie Arzt-Patienten-Konsultationen möglich. Wann immer nur eine sprechende Interaktion zwischen Arzt und Patient nötig ist (Befundbesprechungen, Beratungen) ist dies durch einen VIDEO-Termin einfach und für beide sicher möglich.
Der Gesetzgeber hat die eigentlich gedeckelte Anzahl möglicher Video-Sprechstundentermine bis zum Jahresende von Limitationen befreit. VIDEO-Sprechstunden sind also bis zum Jahresende unbegrenzt möglich.
Wenn Vor-Ort-Termine in der Praxis nötig sind, so sollten diese zu möglichst wenig Kontakten zwischen Patienten sowie zwischen Patienten und Praxis-Mitarbeitern führen.
Dies wird erreicht durch
- eine Vergrößerung von Sitz-Abständen im Wartezimmer durch Reduktion der Stühle
- das Verteilen weiterer Sitzmöglichkeiten in den Gängen der Praxis
- die Vergrößerung zeitlicher Abstände zwischen den Terminen, was zu einer zeitlichen Entzerrung gleichzeitig anwesender Patienten in der Praxis führt
- das bestmögliche Verhindern von längeren Wartezeiten durch zeitnahes Erscheinen von Patienten kurz vor ihrem Termin, ggf. das Abweisen und neu Terminieren verspätet erscheinender Patienten sowie durch bestmögliche Termintreue seitens des Praxis-Teams
- das wan immer mögliche Einhalten von Mindest-Abständen von 1,5 bis 2 m zwischen Personen in der Praxis
- das Verbot von Begleitpersonen in der Praxis (Ausnahme: Pflegebedürftige und Betreute)
Liebe Patientinnen und Patienten, der kommende Herbst und Winter werden wahrscheinlich noch einmal große Anstrengungen von uns allen erfordern, um die Ausbreitung des SARS-Coronavirus-2 bestmöglich zu verhindern. Ich kann Sie und Euch nur bitten, nicht nachlässig oder "Corona-müde" zu werden - so sehr ich das verstehe! Es nervt! Mich auch! Gemeinsam schaffen wir das!
Ihr/Euer
Tobias Glaunsinger