Neuigkeiten aus der Praxis Prenzlauer Berg:

Liebe Patient*Innen,

jetzt hat die Covid-Welle auch Matthias Straub erwischt.

Er fällt bis mind. Mittwoch, den 29.11.2023 aus.

Vertretungsweise stehen Tobias Glaunsinger und Johannes Wocken zur Verfügung.

Geben Sie auf sich acht!

Tobias Glaunsinger und Matthias Straub

Liebe Patient*Innen,

unser Telefonanschluss ist ausgefallen

Bitet schreiben Sie uns eine eMail: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de

Matthias Straub und Tobias Glaunsinger

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir sehen derzeit viele Menschen mit Erkältungen und Covid-19.

Wenn Ihre Symptome nicht bedrohlich sind (Luftnot etc.), Sie aber eine Krankschreibung benötigen, müssen Sie dafür nicht in die Praxis kommen.

Nutzen Sie unser AKUT-Termine über VIDEO

Dear patients,

We are currently seeing a lot of people with colds and Covid-19.

If your symptoms are not threatening (shortness of breath, etc.), but you need a sick note, you do not have to come to the practice.

Use our AKUT appointments via VIDEO
 

Liebe Patient*innen,


seit dem 01.07.2023 ist das elektronische Rezept (eRezept) für gesetzlich krankenversicherte Patient*innen  in breitem Einsatz. Eine App ist seitdem hierfür nicht mehr zwingend erforderlich, kann aber weiterhin genutzt werden.

Privat-Rezepte können noch NICHT elektronisch als eRezept ausgestellt werden. 

Seit Juli ist - zusätzlich zur App - die einfache Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke ausreichend, um ein elektronisch ausgestelltes Rezept (eRezept) in der Apotheke einlösen zu können.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dient hierbei lediglich als Nachweis einer Legitimation, um ein vom Arzt in elektronischer Form auf einem Server gespeichertes Rezept einlösen zu dürfen. Auf der eGK selbst sind keine Rezept-/Medikamenten-Daten gespeichert. Deshalb muss die eGK beim Arzt auch nicht zwingend vorgelegt werden, um ein elektronisches Rezept ausgestellt zu bekommen. 

Alternativ - oder zusätzlich - zur eGK kann ein eRezept auch über eine eRezept-App auf dem smartphone empfangen werden. Hierfür ist jedoch die Freischaltung durch eine PIN erforderlich, die man bei der Krankenkasse anfordern kann. 

Zum 01.01.2024 soll das elektronische Rezept für gesetzlich Krankenversicherte Pflicht werden und das alte rosafarbene Papier-Rezept ablösen.
Für privat Versicherte Patient*innen wird der Umstellungsprozess je nach Krankenversicherung noch eine Weile dauern. Die Umstellung hängt hier von jeder einzelnen Versicherungsgesellschaft ab. 

Wir haben uns nach zahlreichen erfolgreichen Tests dazu entschlossen, ab dem 01.10.2023 Rezepte für gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich in elektronischer Form als eRezepte auszustellen.

Hierzu müssen Sie als Versicherter nicht mehr zwingend in die Praxis kommen. Da elektronische Rezepte zentral in einem Rechenzentrum auf einem Server gespeichert werden, können wir Rezepte ausstellen, auf dem Server hinterlegen und Sie benötigen nur noch Ihre eGK - oder Ihre App -, um die Rezepte in der Apotheke einzulösen. 

ALLERDINGS: VOR der Ausstellung eines Rezeptes - elektronisch oder als Papier - brauchen wir einen AKTUELLEN Nachweis Ihrer bestehenden Krankenversicherung!

Diesen Nachweis können Sie
durch Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
oder
durch Zusendung eines Versichertennachweises Ihrer Krankenkasse per email oder Fax an uns erbringen.

Eine Kopie/Foto/Scan Ihrer Gesundheitskarte reicht NICHT aus, da deren Gültigkeit nur nach Einlkesen in unsere IT geprüft werden kann. 

Einen Versichertennachweis können Sie telefonisch bei Ihrer Krankenkasse anfordern oder selbstständig in den meisten Apps der Krankenkassen erzeugen. Sobald uns der Nachweis vorliegt, können wir Ihnen ein eRezept ausstellen. 

Zur Ausstellung eines Rezeptes müssen Sie nicht zwingend Ihre eGK in der Praxis einlesen. Ein Versichertennachweis reicht hierfür aus. Im weiteren Verlauf des Quartals ist das Einlesen der eGK bei Arzt-Besuchen und Blutentnahmen dann jedoch einmalig erforderlich. 

Für alle Rezeptwünsche zum Beginn des neuen Quartals am 1. Oktober 2023 gilt deshalb:

ENTWEDER:
Sie kommen in der Praxis vorbei und lassen Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei unseren Mitarbeiter*innen an der Anmeldung einlesen

ODER:
Sie lassen uns einen AKTUELLEN Versichertennachweis Ihrer Krankenkasse
per Telefax: 44039973 oder
per eMail: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de
zukommen.

Eine Kopie/Foto/Scan Ihrer Gesundheitskarte reicht NICHT aus, da deren Gültigkeit nur nach Einlkesen in unsere IT geprüft werden kann. 

Anschließend/zeitgleich teilen Sie uns per eMail an praxis@praxis-prenzlauer-berg.de mit, welche Medikamente Sie verordnet haben möchten.

Ab dem Beginn der Sprechstunde am folgenden Werktag (Mo/Mi/Fr 09:00 Uhr, Di/Do 14:00 Uhr) sind die eRezepte im Server freigeschaltet und können von Ihnen durch Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in Ihrer Apotheke oder mittels Ihrer eRezept-App eingelöst werden. 

Sollten Sie privat versichert sein ist die Ausstellung eines eRezeptes aktuell in den meisten Fällen noch nicht möglich. Ihre Krankenversicherung kann Ihnen mitteilen, wann sie hierfür bereit ist. 

Falls Ihre Apotheke noch nicht in der Lage ist (ab dem 01.07.2023 sind die Apotheken VERPFLICHTET, eRezepte akzeptieren zu können!) eRezepte zu akzeptieren, können wir Ihnen das Rezept entweder in Form eines eRezepts oder - ausnahmsweise - in Form eines herkömmlichen Rezepts auf Papier ausdrucken. 

Liebe Patientinnen, Sie werden merken, dass eRezepte Ihr Leben vereinfachen können! Sie brauchen nicht mehr extra in die Praxis kommen, nur um Ihre Versichertenkarte einlesen zu lassen. Sie erhalten Ihr Rezept elektronisch - genau wie eine eMail. Sie gehen dann einfach mit Ihrer Versichertenkarte in die Apotheke und erhalten Ihr Medikament.

Lassen Sie uns etwas mehr Digitalisierung wagen!

Update 13.10.2023:
  1. Einige Apotheken behaupten, sie würden keine eRezepte einlösen können:
    Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, eRezepte einlösen zu können. Sollte Ihre Apotheke dies nicht können, empfehlen wir, es in einer anderen Apotheke zu versuchen. 
  2. Einige Apotheken behaupten, es wäre kein eRezept auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. 
    Das stimmt. Das Rezept ist auf einem Server gespeichert. Die Karte dient nur als Legitimation, um das elektronische Rezept einlösen zu dürfen. 
  3. Einige Apotheken behaupten, Ihre Gesundheitskarte müsse erst von der Krankenkasse freigeschaltet werden:
    Das stimmt NICHT. 

Tobias Glaunsinger & Matthias Straub

 

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