untersuchen lassen, bieten wir Ihnen ggf. an, die Befunde per eMail bei uns abfragen zu können.
Sie erhalten dann einen von uns eigens für Sie individuell erstellten Befund in einer für medizinische Laien verständlichen Form per verschlüsseltem PDF. Das Passwort für dieses PDF haben wir Ihnen im Vorfeld in der Praxis gegeben.
Diesen Befund müssen Sie jedoch aktiv anfordern! Er wird Ihnen nicht automatisch zugeschickt. Dies hat auch Datenschutz-Gründe: Sie sollen aktiv auswählen können, auf welche email-Adresse Sie den Befund geschickt bekommen möchten. Dies können wir nur sicherstellen, wenn wir Ihnen auf die email-Adresse antworten, von der aus Sie den Befund bei uns erfragt haben.
In ganz dringenden Fällen und bei sehr relevanten Befunden melden wir uns auch proaktiv bei Ihnen. Prinzipiell geht es aber um Sie und um Ihre Befunde. Hierfür haben SIE eine aktive Holpflicht. Heißt: Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Befunde zu erfragen.
Zum einen können wir Ihnen eine Überweisung mit einem Dringlichkeits-Code ausstellen. Sie können sich dann auf der Internetseite www.116117.de oder unter der Telefonnummer 116117 bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen dringlichen Facharzt-Termin vermitteln lassen. Hierbei besteht jedoch keine Möglichkeit, eine konkrete Arztpraxis auszuwählen. Die Terminservicestelle bei der KV Berlin schlägt Ihnen einen Termin bei einem Facharzt innerhalb der nächsten vier Wochen vor.
Alternativ können wir Ihnen einen bevorzugten Termin bei einem konkreten Facharzt vermitteln. Durch die dringliche Vermittlung an einen konkreten Facharzt lösen wir einen "Hausarzt-Vermittlungsfall" aus. Eine solche Überweisung ist NUR für den konkreten Facharzt gültig.
Bei einem eRezept handelt es sich um eine Verordnung in Form einer elektronischen Datei. Diese enthält alle Informationen, die zuvor auch auf dem Papier-Rezept vermerkt waren: Art des Medikaments, Art und Häufigkeit der Anwendung, Name der/des Patient*in.
Um ein elektronisches Rezept einlösen, benötigen Sie eine Berechtigung. Diese Zugriffsberechtigung kann aktuell auf drei Arten erfolgen:
- durch einen QR-Code, der in der Arztpraxis auf Papier ausgedruckt wird
ODER - durch Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke
ODER - durch Nutzung der eRezept-App (unser Favorit!)
Das eRezept kann – im Gegensatz zum früheren Papier-Rezept – erst NACH Vorlage eines Versichertennachweises im aktuellen Quartal ausgestellt und vorher NICHT vorbereitet werden. Grund ist, dass es im Moment seiner Ausstellung in jeder Apotheke einlösbar ist.
Der Versicherungsnachweis kann sein:
- Die elektronische Gesundheitskarte, die in der Praxis elektronisch eingelesen werden muss. Eine Kopie oder ein Foto der Karte reichen NICHT aus!
ODER - Ein Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse.
- per Fax an: 030 44039973 ODER
- per eMail an: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de
Sobald das eRezept ausgestellt und die entsprechende Datei auf dem Server erzeugt ist, können Sie es in der Apotheke einlösen. Ihre elektronische Gesundheitskarte oder die App reichen aus.
Da das eRezept nach Vorbereitung durch den/die Arzthelfer/in vom Arzt noch elektronisch unterschrieben („signiert“) werden muss, stehen eRezepte sicher erst am FOLGETAG nach der Ausstellung zum Einlösen in der Apotheke zur Verfügung. Sollten Sie Ihr eRezept sofort benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit! Wir werden Ihr eRezept dann zeitnah - meist innerhalb von 15-30 min - signieren.
eRezepte können aktuell noch NICHT ausgestellt werden für
- Privat-Rezepte
- Betäubungsmittel
eRezepte sind 4 Wochen lang nach Ausstellung gültig. Nach Ablauf dieser 4 Wochen ist das Einlösen des eRezepts nicht mehr möglich.
Unsere klare Empfehlung - die eRezept-App:
Der beste Weg, auf sein eRezept zuzugreifen, ist die eRezept-App der Gematik.
Einmal eingerichtet, bringt sie unzählige Vorteile:
- das eRezept erscheint sofort nach Freigabe durch den Arzt in der App – sie wissen sofort, wenn ein eRezept eingelöst werden kann
- das eRezept kann direkt durch Vorzeigen der App in der Apotheke eingelöst werden
- der QR-Code steht Ihnen direkt in der App zur Verfügung und kann ggf. an Versandapotheken weitergeleitet werden
- Sie können vorab in Apotheken nachfragen, ob das verordnete Medikament lieferbar ist
- Sie können sich über die App das verordnete Medikament von einer Apotheke nach Hause liefern lassen
- ein smartphone
- die App à Download HIER
- eine PIN von Ihrer Krankenkasse
NEIN!
Zum einen ist das Übersenden schützenswerter medizinischer Daten per email unsicher. Dem Arzt/der Ärztin ist die Besprechung medizinischer Daten in einer unverschlüsselten eMail nach der DatenSchutzGrundVerOrdnung (DSGVO) sogar explizit verboten.
Zum zweiten gilt in Deutschland ein Fernbehandlungsverbot für Ärzte. Dieses verbietet dem Arzt/der Ärztin das Diskutieren und Werten von Symptomen und Befunden sowie daraus folgende medizinische Ratschläge, wenn er/sie den/die Patient*in nicht vor sich sieht. Eine Ausnahme hiervon besteht nur für die VIDEO-Sprechstunde mit einem zugelassenen Videosprechstundensystem.
Zum dritten sehen die Abrechnungsregeln keinerlei Honorar für den Arzt/die Ärztin vor, wenn er/sie Patient*innenanfragen per email nach Feierabend beantwortet.
Zum vierten haben wir täglich fünf bis sechs Stunden geplante Patient*innentermine pro Arzt. Darunter so einfach zu handhabene Termine wie VIDEO-Sprechstunden. Hierfür müssen Sie nicht in die Praxis kommen. Ein smartphone genügt. Hier finden Sie sicher kurzfristig einen Termin bei Ihrem Arzt/ihrer Ärztin ohne diesen/diese zu Überstunden in Outlook zu "nötigen".
Wir plädieren jedoch DRINGEND dafür, dass Sie sich - wenn Sie bei uns hausärztlich betreut werden -, bei allen medizinischen Problemen zunächst an uns wenden. Oft können wir mehr, als Sie ahnen. Und wenn nicht, empfehlen wir Ihnen gern den "richtigen" Facharzt = Organspezialisten. Wir können Ihnen ggf. auch helfen, schneller einen Facharzt-Termin zu bekommen.
UND: Nur mit einer Überweisung durch uns, haben wir die Chance, einen fachärztlichen Untersuchungsbericht mit Diagnose und Therapieempfehlung zu erhalten. Ein solcher ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass wir vom Facharzt begonnene oder empfohlene Behandlungen fortführen oder beginnen, empfohlene Untersuchungen veranlassen können. Ohne einen fachärztlichen Behandlungsbericht können wir keine Medikamente weiterverordnen, radiologische Untersuchungen beauftragen oder neue Physiotherapie-Verordnungen ausstellen. Ohne einen Facharzt-Bericht müssen wir Sie für all diese Anliegen zurück zum Facharzt verweisen.
Als ALLGEMEINMEDIZINER können wir Patient*Innen rundum hausärztlich betreuen. Dies setzt jedoch in jedem Fall eine umfassende Anamneseerhebung und einen Einblick in bisherige Untersuchungen/Behandlungen voraus. Für uns ist ist dies besonders arbeits- und zeitintensiv. Deshalb können wir nur begrenzt Patienten zur hausärztlichen Betreuung aufnehmen.
Als INFEKTIOLOGEN arbeiten wir de facto fachärztlich. Wir bieten spezielle Termine zur Testung auf und zur Behandlung von sexuell übertragenen Infektionen, zur Behandlung der HIV-Infektion und ihrer Komplikationen, zur HIV-Prä- und Post-Expositionsprophylaxe sowie zur Diagnostik und Behandlung von Virushepatitiden und anderer Infektionen an. Hierfür bekommen wir oft Patient*Innen von Hausärzten, Gynäkologen und Urologen überwiesen. Aus Kapazitätsgründen ist es uns nicht möglich, für all diese Patient*Innen auch die hausärztliche Versorgung zu übernehmen.
Einen Teil unserer Termine bieten wir nur unseren hausärztlich betreuten Patient*Innen an. Diese stehen anderen Patient*Innen, die "nur" mal wegen Tests auf sexuell übertragene Infektionen oder zur Verschreibung einer PrEP in unserer Behandlung waren, nicht offen.
Sie können in diesem Fall gern anfragen, ob eine hausärztliche Betreuung möglich ist. Hierfür ist dann jedoch in jedem Fall eine hausärztliche Erstvorstellung mit gründlicher Erhebung der Krankengeschichte und ggf. der Organisation von Vorbefunden nötig.
Vor dem Beginn einer PrEP ist in jedem Fall
- eine gründliche Untersuchung auf sexuell übertragene Infektionen sowie auf den Impfstatus bezüglich Hepatitis B,
- der sichere Ausschluss einer bereits bestehenden HIV-Infektion sowie
- ein ärztliches Aufklärungsgespräch
Die diesbezüglichen Empfehlungen finden Sie HIER.
Um von uns eine HIV-PrEP verordnet zu bekommen, buchen Sie sich bitte zunächst einen Termin zum Test auf sexuell übertragene Infektionen. Bei diesem Termin wird auch ein Labortest bezüglich Ihrer Nierenfunktion erfolgen. Falls Ihnen aktuell keine diesbezüglichen Termine angezeigt werden: Bitte öfter gucken - es werden ständig neue Termine - auch zeitnahe weitere Termine - neu eingestellt.
Unmittelbar nach diesem Termin können Sie bei uns einen Termin für ein ärztliches Aufklärungsgespräch erhalten. Hierbei werden wir Ihnen den Nutzen, jedoch auch die Risiken und Grenzen einer HIV-PrEP darlegen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen zur PrEP zu stellen.
Um unseren Qualitätsansprüchen gerecht zu werden und aus juristischen Gründen verlassen wir uns hierbei NIEMALS auf bereits erfolgte Aufklärungsgespräche anderer Kollegen. JEDE(r), der/die bei uns eine HIV-PrEP verordnet bekommen möchte, MUSS zunächst ein Aufklärungsgespräch BEI UNS in Anspruch nehmen.
Nach diesem Gespräch können Sie sofort mit der HIV-PrEP beginnen. Hierfür stellen wir Ihnen gleich das nötige Rezept aus.
VIER Wochen nach dem Beginn der HIV-PrEP sowie alle drei Monate im weiteren Verlauf sind zwingend Laborkontrollen der Nierenfunktion, erneute HIV-Tests sowie Tests auf andere sexuell übertragbrae Infektionen erforderlich. Hierfür können Sie sich einen Termin für HIV-PrEP Wiederholungsrezept und Kontrolluntersuchungen buchen. Bei diesen Tests stellen wir Ihnen ein erneutes Rezept zur Fortführung der PrEP aus.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen können Sie drei Werktage später unter der email-Adresse: befunde@praxis-prenzlauer-berg.de erfragen.
Alle Befundberichte sind verschlüsselt und Passwort-geschützt. Das Passwort erhalten Sie bei Ihrer Voruntersuchung zur PrEP. Bewahren Sie es für die Zukunft gut auf. Es ändert sich nicht. Hiermit können Sie all Ihre Befundberichte öffnen.
Sollten Sie Beschwerden haben, die auf eine sexuell übertragene Infektion hindeuten (Ausfluss, Brennen beim Wasserlassen, Schmerzen in Harnröhre oder Anus, Halsschmerzen, Hautausschlag, unklares Fieber...) so vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Testung auf sexuell übertragene Infektionen.
Sollten diese Termine nicht zeitnah verfügbar sein, wenden Sie sich bitte per eMail an: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de Wir werden Ihnen dann zeitnah einen Reservetermin geben.
JA!
In Zusammenarbeit mit impfpass.de können wir Ihnen/Euch anbieten, Ihnen/Euch sämtliche uns vorliegenden Impf-Daten - also auch alle erfolgten und im klassischen Papier-Impfausweis dokumentierten Impfungen - in einer elektronischen App auf dem SmartPhone zugänglich zu machen. Damit hätte der Papier-Impfausweis so langsam ausgedient und man hat sämtliche Impf-Daten jederzeit zur Hand. Die App erinnert zudem immer an anstehende Auffrisch-Impfungen.
Dieses Angebot git nur für hausärztlich oder wegen chronischer Infektionen bei uns behandelte Patientinnen und Patienten.
Bei Interesse:
1. Laden Sie sich bitte die erforderliche App für das jeweilige smartphone herunter:
iphone oder android
2. Installieren Sie die App und
3. Bringen Sie Ihr smartphone zum nächsten ARZT-Besuch in unserer Praxis mit.
Ihr Arzt (!) wird sich dann um die Kopplung der App mit Ihren Impfausweis-Daten kümmern.
Gemäß der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungs-Richtlinien setzt die Ausstellung und Verlängerung einer Krankschreibung durch einen Arzt ZWINGEND einen Arzt-Patienten-Kontakt voraus! Dieser darf auch im Rahmen einer VIDEO-Sprechstunde erfolgen.
AU-Bescheinigungen durch Bestellung per eMail sind NICHT erlaubt!
Der Arzt darf AU-Bescheinigungen auch nur maximal drei Tage rückwirkend vom Tag der erstmaligen Vorstellung des Patienten ausstellen.
Deshalb: Als HAUSARZT-Patient (!) nutzen Sie zur Ausstellung einer Krankschreibung (AU) bitte unsere AKUT-Termine, ggf. die VIDEO-Akut-Termine.
Patient*Innen, die nicht in unserer hausärztlichen Betreuung sind, wenden sich bitte an Ihren Hausarzt!
Seit 2023 sind Krankschreibungen für gesetzlich Krankenversicherte vom Vertragsarzt zwingend als elektronische Krankschreibungen (eAU) auszustellen und elektronisch an die Krankenkasse zu übermitteln. Im Regelfall werden alle Informationen von der Praxis automatisch an die Krankenkasse übermittelt.
Sie müssen aber in jedem Fall Ihrem Arbeitgeber mitteilen, von wann bis wann Sie krankgeschrieben sind. Ihr Arbeitgeber fordert die Informationen zur elektronischen AU dann von Ihrer Krankenkasse elektronisch an.
All diese Fragen zu klären, braucht etwas Zeit. Diese nehmen wir uns gern in einer Reisemedizinischen Beratung. Hierfür können Sie sich gern HIER einen Termin buchen.
Bitte beachten Sie, dass sowohl die ärztliche Beratung, als auch die nur für Reisen nötigen Impfungen von Ihnen selbst zu bezahlen und keine Leistungen der Krankenkassen sind. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Impfung im Erstattungsverfahren. Für die Beratung wird ein Honorar von ca. 30,-€ fällig.
Unsere Expertise erstreckt sich nahezu auf das gesamte Spektrum der STIs. Zahlreiche diesbezügliche Labortests können wir sogar selbst im eigenen Praxis-Labor durchführen.
Die Kosten für die Untersuchung werden bei begründetem Verdacht oder Symptomen von den Krankenversicherungen übernommen. Unsere vor Ort-Tests werden leider nur von den privaten Krankenversicherungen übernommen.
In dringenden Fällen schreiben Sie uns bitte eine eMail, um ggf. einen sehr zeitnahen Termin zu erhalten: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de
NEIN!
In Deutschland gilt für Ärzte ein Fernbehandlungsverbot. Prinzipiell dürfen Ärzte ihre Patient*innen nur behandeln oder beraten, wenn sie diese im gleichen Raum vor sich sehen. Ausnahmen sind nur für VIDEO-Sprechstunden mit zertifizierten, datenschutz-konformen und verschlüsselten Videosprechstunden-Systemen erlaubt. Telefonate zwischen Arzt/Ärztin und Patient*in sind nur in Ausnahmefällen und nur, wenn die Identität des/der anrufenden Patient*in zweifellos geklärt ist, erlaubt.
Wir bieten zahlreiche, auch kurzfristig buchbare VIDEO-Termine an. Hierfür genügt ein smartphone.
- Die elektronische Gesundheitskarte, die in der Praxis elektronisch eingelesen werden muss. Eine Kopie oder ein Foto der Karte reichen NICHT aus!
ODER - Ein Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse.
- per Fax an: 030 44039973 ODER
- per eMail an: praxis@praxis-prenzlauer-berg.de
Dabei ist es fast so einfach wie telefonieren: Sie benötigen lediglich ein smartphone (iPhone, Samsung etc.) oder Tablet (iPad o.ä.) oder einen PC/Mac mit Kamera und Mikrofon sowie einen aktuellen Webbrowser. Anfängliche technische Probleme wurden weitgehend gelöst. Mittlerweile können Sie fast alle Systeme (Windows, Mac) und Browser nutzen.
Wichtig ist, VOR JEDEM neuen TERMIN einen HARDWARE-Test durchzuführen. Dieser dauert nicht mal eine Minute, kann jedoch Zugriffssperren auf Kamera und Mikrofon - die beispielsweise auch bei Browser-Updates unbemerkt aktiviert werden können - aufspüren.
Unsere VIDEO-Termine stehen NUR unseren hausärztlich oder wegen chronischer Infektionskrankheiten betreuten Patienten sowie anderen Patienten nach spezieller Einladung durch uns offen.
Auch Krankschreibungen, z.B. bei einfachen Infekten, sind über unsere VIDEO-AKUT-Sprechstunden möglich.